Willkommen auf der Webseite meiner Privatpraxis für
Psychotherapie in Eisenach!
Ich freue mich darauf, Ihnen in meiner Praxis einen Ort der Ruhe und Kraft anbieten zu können. Einen Ort, an dem wir uns gemeinsam auf den Weg machen, Ihr seelisches Wohlbefinden und Ihre Gesundheit wieder herzustellen.
Psychotherapie ist die Tätigkeit zu Feststellung, Heilung oder Linderung psychischer Störungen mit Krankheitswert. Viele Menschen leiden im Laufe ihres
Auch in anspruchsvollen Lebenssituationen, ohne dass eine psychische Erkrankung besteht, profitieren Klinten*innen davon in einem wertschätzenden und
Die positiven Effekte auf das langfristige Wohlbefinden durch Achtsamkeitsübungen, Meditation und Entspannungsverfahren sind in
Ich liebe meinen Beruf als Psychotherapeutin. Noch heute bin ich dankbar dafür, dass ich durch mein Studium in den Niederlanden eine so umfangreiche und zeitgemäße Ausbildung genießen durfte. Der Schwerpunkt im klinischen Teil meines Studiums lag auf dem ressourcenorientierten Feld der „seelischen Gesundheitspsychologie“: einer Perspektive, in der seelische Gesundheit nicht als eindimensional (krank vs. gesund) betrachtet wird, sondern auch Ansätze der mehr Ressourcen orientierten positiven Psychologie für das Verständnis und die Verbesserung der seelischen Gesundheit mit einbezogen werden, um so den einseitigen Blick auf die Beseitigung von Symptomen zu überwinden.
Die Abrechnung psychotherapeutischer Leistungen in meiner Praxis erfolgt auf der Grundlage der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) gemäß der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Für eine psychotherapeutische Sitzung (50 min.) berechne ich gemäß der Gebührenordnung 122,41 € (2,8-facher Satz) bzw. 153,00 € (3,5-facher Satz; bei speziellen/komplexen Anliegen, die besonderes Fachwissen erfordern). Ich rechne immer mit Ihnen direkt ab, unabhängig davon, ob und in welcher Höhe Ihre Versicherung die Kosten erstattet. In manchen Fällen kann es zu privaten Zuzahlungen kommen.
Leistung | GOP-Ziffer | Euro |
Psychotherapie Einzelgespräch 50 min | 870 (2,8) | 122,40€ |
Psychotherapie Einzelgespräch mit erhöhtem Aufwand | 870 (3,5) | 153,00 € |
Erhebung biographischer Anamnese (einmalig zu Beginn der Therapie) | 860 (2,8 bzw. 3,5) | 150,15 € bzw. 187,69 € |
Diagnostik/Auswertung Fragebögen | 857 (2,5) | 16,90 € |
Therapieantrag für Krankenkasse | 85 (2,3 bzw. 3,5) | 67,03 € bzw 102 € pro angefangene h |
Telefonische Beratung ab 10 min Dauer | 1 (2,3 bzw. 3,5) 3 (2,3 bzw. 3,5) | 10,72 € bzw. 16,22 € 20,10 € bzw. 30,60 € |
Private Krankenversicherungen und Beihilfen übernehmen in der Regel zumindest einen Teil der Kosten für eine ambulante Psychotherapie.
Bitte informieren Sie sich frühzeitig darüber, ob, in welcher Höhe und für welche Anzahl von Sitzungen Ihre Versicherung bzw. die Beihilfe die Kosten für eine Verhaltenstherapie übernimmt. Im Downloadbereich „Informationen für Privatversicherte“ finden Sie ein handliches Formular hierzu.
Für eine psychotherapeutische Sitzung (50 min.) berechne ich gemäß der Gebührenordnung 122,41 € (2,8-facher Satz) bzw. 153,00 € (3,5-facher Satz; bei speziellen/komplexen Anliegen, die besonderes Fachwissen erfordern).
Es kann sein, dass nicht die vollen Kosten der Behandlung durch die Krankenversicherung / Beihilfe erstattet werden, so dass ein Eigenanteil entsteht. Übernimmt die PKV beispielsweise für die einzeltherapeutische Sitzung von 50 min nur den 2,3fachen-Satz, entstehen Ihnen persönliche Kosten in Höhe von ca. 21 € (bei 2,8-facher Satz) pro Sitzung.
Wie Sie es von Ihrer privaten Krankenversicherung / Beihilfe gewohnt sind, geht meine Rechnung direkt an Sie und die Erstattung durch Ihre Versicherung liegt in Ihrer Verantwortung.
Neben der Abrechnung über Ihre private Krankenversicherung oder Beihilfe besteht auch die Möglichkeit, die Kosten einer ambulanten Therapie selbst zu übernehmen. Dies scheint manchmal sinnvoll, um die Krankenkasse nicht darüber informieren zu müssen, dass Sie für sich eine psychotherapeutische Behandlung in Anspruch nehmen. Zutreffend wäre dies z.B., wenn Sie Beamter/in auf Probe, eine Person des öffentlichen Lebens sind oder zum Beispiel eine Führungsposition innehaben.
Die Abrechnung richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP), wonach eine 50 minütige Sitzung Verhaltenstherapie (Ziffer 870) mit einem Honorar von 122,41 € (2,8-facher Satz ) bzw. 153,00 € (3,5-facher Satz; bei speziellen/komplexen Anliegen, die besonderes Fachwissen erfordern) in Rechnung gestellt wird.
Die Kosten einer Paartherapie werden leider nicht von der Krankenversicherung/Beihilfe übernommen. Das Honorar für eine 50-minütige Sitzung beträgt 140,00 €, für eine 90-minütige Sitzung 230,00 €.
Auch wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, ist eine Kostenübernahme durch Ihre gesetzliche Krankenversicherung in Ausnahmefällen im Rahmen des sogenannten Kostenerstattungsverfahrens möglich. Die Bundespsychotherapeutenkammer hat dazu einen Ratgeber (zu finden im Downloadbereich) veröffentlicht.
Mehr zum Kostenerstattungsverfahren:
Infos und Tipps zu Kostenerstattung bei Psychotherapie | therapie.de
Sollte in Ihrem Fall (z.B. aufgrund von traumabedingten Beschwerden) die berufsgenossenschaftliche Unfallversicherung Kostenträger der von Ihnen angestrebten psychotherapeutischen Behandlung sein, wenden Sie sich bitte vorab an Ihre zuständige BG, um zu klären, ob die Kosten für eine Psychotherapie in meiner Praxis übernommen werden. Für ggf. entstehende Rückfragen stehe ich Ihnen natürlich gerne zur Verfügung.
Meine Praxis ist eine sogenannte Bestellpraxis. Anders als in klassischen „Wartezimmer-Praxen“ kann die Behandlungszeit nicht individuell gesteuert werden. Bei einer Terminabsage durch die Patienten (weniger als 24 Stunden vor dem Termin) können nur schwer kurzfristig neue Patienten aufgenommen oder Einzeltermine vereinbart werden. Daher gewährt die Rechtsprechung den Psychotherapeuten bei Nichterscheinen der Patienten ein Ausfallhonorar. Der Anspruch gründet rechtlich auf § 615 BGB, dem sogenannten Annahmeverzug des Patienten. Das Ausfallhonorar beträgt i.d.R. 50% des jeweiligen Stundensatzes und ist vom Patienten / Klienten zu zahlen. Diese Kosten werden von den Krankenkassen nicht übernommen.
Die Psychotherapeutische Gebührenordnung sieht im übrigen für spezielle therapeutische Leistungen z.B. Telefonkontakte (außerhalb des Erstkontaktes), gutachterliche Stellungnahmen oder Sitzungen zu außergewöhnlichen Zeiten bestimmte Honorarziffern vor, über die ich Sie gern vorab informiere. Für Details finden Sie außerdem im Downloadbereich das Formular „Gebührenziffern und Honorar“.
M.Sc. Julia Duncker
Werneburgstraße 11
99817 Eisenach
Telefon: 03691 2484916
Email: kontakt@psychotherapie-duncker.de
Termine finden nach Vereinbarung statt; sie können per E-Mail oder telefonisch vereinbart werden. Bitte beachten Sie, dass unverschlüsselte E-Mails eine aus datenschutzrechtlicher Sicht unsichere Kommunikationsform darstellen und senden Sie daher nur die für eine Kontaktaufnahme erforderlichen Informationen. Da der Anrufbeantworter immer sehr voll ist, kann es dennoch sinnvoll eine kurze Email zu schicken. Sie können natürlich auch eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen, ich rufe dann zurück.